Barrierefreiheitsstrafen 2025–2026: erste Bilanz
Seit Juni 2025 kontrollieren die französischen Behörden aktiv die digitale Barrierefreiheit. Verhängte Bußgelder, betroffene Sektoren, Durchschnittsbeträge.
Seit Inkrafttreten der Verpflichtungen des European Accessibility Act (EAA) am 28. Juni 2025 ist die DGCCRF die benannte Kontrollbehörde für Frankreich. Die ersten Prüfungen begannen bereits im Juli 2025.
Der Rechtsrahmen ist abschreckend: Jeder festgestellte Verstoß kann ein Bußgeld von 7.500 € nach sich ziehen, kumulierbar pro nicht konformem Kriterium. Ein tägliches Zwangsgeld von 3.000 € kann hinzukommen, wenn Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben werden. Die Gesamtobergrenze liegt bei 300.000 € pro Website.
Die ersten Zielsektoren sind E-Commerce, Online-Banking und -Versicherungen, Buchungsplattformen und Video-on-Demand-Dienste. Diese Sektoren haben Priorität, da sie unmittelbar Verbraucher betreffen.
Die durchschnittlichen Bußgeldbeträge in den ersten Verfahren liegen zwischen 15.000 und 75.000 € für mittelgroße Websites mit 10–20 Verstößen. In mehreren Fällen wurde das Bußgeld mit einer Nachbesserungsverpflichtung innerhalb von 3–6 Monaten und täglichem Zwangsgeld verbunden.
Die Botschaft ist eindeutig: Auf eine Prüfung zu warten, kostet erheblich mehr als ein präventives Audit und eine geplante Konformitätsherstellung. Ein Kurzaudit für 490 € identifiziert die wesentlichen Lücken, bevor daraus Bußgelder werden.